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Luftverkehrs-Ordnung

Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) regelt den Betrieb sämtlicher Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum. Sie gilt für alle am Luftverkehr teilnehmenden Luftfahrzeuge, einschließlich Drohnen und Modellflugzeuge.

Die LuftVO konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und enthält detaillierte Vorschriften zu Flugregeln, Luftraumnutzung, Flugbeschränkungsgebieten und Betriebsvorschriften für unbemannte Fluggeräte. Sie definiert unter anderem die nationalen geografischen UAS-Gebiete, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt oder verboten ist, und regelt die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen.

Seit der Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 in deutsches Recht ergänzt die LuftVO die europäischen Vorschriften um nationale Besonderheiten. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Flugbeschränkungsgebieten, Naturschutzgebieten und dem Betrieb über Wohngrundgrundstücken.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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