Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) regelt den Betrieb saemtlicher Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum. Sie gilt fuer alle am Luftverkehr teilnehmenden Luftfahrzeuge, einschliesslich Drohnen und Modellflugzeuge.
Die LuftVO konkretisiert die allgemeinen Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und enthaelt detaillierte Vorschriften zu Flugregeln, Luftraumnutzung, Flugbeschraenkungsgebieten und Betriebsvorschriften fuer unbemannte Fluggeraete. Sie definiert unter anderem die nationalen geografischen UAS-Gebiete, in denen der Drohnenbetrieb eingeschraenkt oder verboten ist, und regelt die Voraussetzungen fuer Ausnahmegenehmigungen.
Seit der Umsetzung der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 in deutsches Recht ergaenzt die LuftVO die europaeischen Vorschriften um nationale Besonderheiten. Dazu gehoeren unter anderem Regelungen zu Flugbeschraenkungsgebieten, Naturschutzgebieten und dem Betrieb ueber Wohngrundgrundstuecken.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026