Luftraum G

Der unterste Luftraum in Deutschland wird mit dem Buchstaben G (gesprochen Golf) bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen unkontrollierten Luftraum, dessen Benutzung für Drohnen bis 100 Meter Flughöhe frei ist, solange keine Beschränkungen vorliegen, d.h. der Betrieb unbemannter Fluggeräte keine Gefahr für den Luftverkehr sowie für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Datum der letzten Änderung: 31.07.2017


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