Der Luftraum bezeichnet den dreidimensionalen Bereich über der Erdoberfläche, in dem Luftfahrzeuge operieren. Er ist international einheitlich in verschiedene Klassen unterteilt, die jeweils unterschiedliche Regeln für die Nutzung festlegen.
Der Luftraum wird in die Klassen A bis G eingeteilt. Für Drohnenpiloten ist vor allem der Luftraum G relevant, da dieser unkontrollierte Luftraum am Boden beginnt und in Deutschland typischerweise bis 762 m (2500 ft) über Grund reicht. Kontrollierte Lufträume (Klassen C und D) befinden sich im Umfeld von Flughäfen und Flugplätzen. Dort ist der Drohnenbetrieb nur mit ausdrücklicher Freigabe der zuständigen Flugsicherung gestattet.
Gemäß der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 dürfen Drohnen in der offenen Kategorie grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 120 Metern über Grund betrieben werden. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus geografische UAS-Gebiete festlegen, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt, verboten oder genehmigungspflichtig ist. In Deutschland werden solche Gebiete über die Plattform dipul.de veröffentlicht.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026