Der Luftraum bezeichnet den dreidimensionalen Bereich ueber der Erdoberflaeche, in dem Luftfahrzeuge operieren. Er ist international einheitlich in verschiedene Klassen unterteilt, die jeweils unterschiedliche Regeln fuer die Nutzung festlegen.
Der Luftraum wird in die Klassen A bis G eingeteilt. Fuer Drohnenpiloten ist vor allem der Luftraum G relevant, da dieser unkontrollierte Luftraum am Boden beginnt und in Deutschland typischerweise bis 762 m (2500 ft) ueber Grund reicht. Kontrollierte Luftraeume (Klassen C und D) befinden sich im Umfeld von Flughaefen und Flugplaetzen. Dort ist der Drohnenbetrieb nur mit ausdruecklicher Freigabe der zustaendigen Flugsicherung gestattet.
Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 duerfen Drohnen in der offenen Kategorie grundsaetzlich nur bis zu einer Hoehe von 120 Metern ueber Grund betrieben werden. Die Mitgliedstaaten koennen darueber hinaus geografische UAS-Gebiete festlegen, in denen der Drohnenbetrieb eingeschraenkt, verboten oder genehmigungspflichtig ist. In Deutschland werden solche Gebiete ueber die Plattform dipul.de veroeffentlicht.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026