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Flugverbotszone

Eine Flugverbotszone ist ein festgelegter Luftraum, in dem der Betrieb von Luftfahrzeugen, einschliesslich Drohnen, untersagt ist. Kein Luftfahrzeug darf diesen Bereich anfliegen, durchqueren oder darin starten.

Flugverbotszonen werden eingerichtet, um sicherheitskritische Bereiche zu schuetzen. Dazu gehoeren unter anderem Regierungsviertel, Militaeranlagen, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial sowie die unmittelbare Umgebung von Flughaefen. Auch bei temporaeren Ereignissen wie Staatsbesuchen oder Grossveranstaltungen koennen zeitlich begrenzte Flugverbotszonen eingerichtet werden.

Nach der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 legen die Mitgliedstaaten sogenannte geografische UAS-Zonen fest, in denen der Drohnenbetrieb eingeschraenkt, an Bedingungen geknuepft oder vollstaendig verboten sein kann. In Deutschland werden diese Zonen ueber die Plattform dipul.de veroeffentlicht. Vor jedem Flug ist der Pilot verpflichtet, sich ueber bestehende Einschraenkungen am geplanten Flugort zu informieren. Verstoesse gegen Flugverbotszonen koennen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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