Eine Flugverbotszone ist ein festgelegter Luftraum, in dem der Betrieb von Luftfahrzeugen, einschließlich Drohnen, untersagt ist. Kein Luftfahrzeug darf diesen Bereich anfliegen, durchqueren oder darin starten.
Flugverbotszonen werden eingerichtet, um sicherheitskritische Bereiche zu schützen. Dazu gehören unter anderem Regierungsviertel, Militäranlagen, Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen mit besonderem Gefahrenpotenzial sowie die unmittelbare Umgebung von Flughäfen. Auch bei temporären Ereignissen wie Staatsbesuchen oder Großveranstaltungen können zeitlich begrenzte Flugverbotszonen eingerichtet werden.
Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 legen die Mitgliedstaaten sogenannte geografische UAS-Zonen fest, in denen der Drohnenbetrieb eingeschränkt, an Bedingungen geknüpft oder vollständig verboten sein kann. In Deutschland werden diese Zonen über die Plattform dipul.de veröffentlicht. Vor jedem Flug ist der Pilot verpflichtet, sich über bestehende Einschränkungen am geplanten Flugort zu informieren. Verstöße gegen Flugverbotszonen können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026