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Flughöhe

Die Flughöhe bezeichnet die vertikale Distanz einer Drohne über der Erdoberfläche, gemessen als AGL (Above Ground Level). Sie ist einer der wichtigsten Parameter für den sicheren und regelkonformen Drohnenbetrieb.

In der offenen Kategorie der EU-Verordnung 2019/947 gilt eine maximale Flughöhe von 120 m über Grund. Diese Grenze orientiert sich am Geländeprofil, nicht am Startpunkt. In der Nähe von Hindernissen wie Gebäuden oder Masten darf die Drohne bis zu 15 m über deren Oberkante fliegen, sofern der Eigentümer zustimmt. In bestimmten geografischen UAS-Zonen kann die zulässige Flughöhe weiter eingeschränkt sein. Die Flughöhe wird in der Drohne typischerweise per Barometer, GPS oder Ultraschallsensor gemessen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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