First Person View (abgekürzt FPV) bezeichnet eine Flugtechnik, bei der das Livebild einer Drohnenkamera in Echtzeit auf einen Bildschirm oder eine Videobrille übertragen wird. Der Pilot erlebt den Flug aus der Perspektive der Drohne.
FPV wird sowohl im Freizeitbereich (z.B. FPV-Racing) als auch professionell für Inspektionen und Filmaufnahmen eingesetzt. Die Videobrille vermittelt ein immersives Flugerlebnis, schränkt aber die direkte Sicht auf die Umgebung ein. Daher gelten besondere Regelungen für den FPV-Betrieb.
Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 muss der Fernpilot den UAS-Betrieb grundsätzlich in direkter Sichtverbindung (VLOS) durchführen. Beim FPV-Flug ist dies nur möglich, wenn ein Beobachter (Spotter) den Luftraum überwacht und den Piloten auf mögliche Gefahren hinweist. Der Spotter muss sich in unmittelbarer Nähe des Piloten befinden und die Drohne jederzeit ohne technische Hilfsmittel sehen können. Ohne Spotter ist FPV-Fliegen nur zulässig, wenn die Drohne in der Unterkategorie A1 betrieben wird (unter 250 g) und die Höhe von 120 m über Grund nicht überschritten wird.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026