Der Begriff Drohnenführerschein ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die nach EU-Recht erforderlichen Qualifikationsnachweise zum Steuern von Drohnen. Offiziell gibt es den Drohnenführerschein als solchen nicht, stattdessen unterscheidet die EU-Verordnung 2019/947 zwischen dem EU-Kompetenznachweis und dem EU-Fernpiloten-Zeugnis.
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 (umgangssprachlich “kleiner Drohnenführerschein“) berechtigt zum Betrieb in den Unterkategorien A1 und A3 der offenen Kategorie. Er wird durch eine Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erworben und ist 5 Jahre gültig.
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (umgangssprachlich “großer Drohnenführerschein“) wird zusätzlich benötigt, um Drohnen in der Unterkategorie A2 (näher an Menschen) zu fliegen. Voraussetzung ist der Kompetenznachweis A1/A3, ein praktisches Selbststudium sowie eine erweiterte Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle. Auch dieses Zeugnis ist 5 Jahre gültig.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026