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Drohnen-Zertifikat

Das Drohnen-Zertifikat bezeichnet die C-Klassen-Kennzeichnung, die ein unbemanntes Luftfahrzeug nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 tragen kann. Die C-Klasse bestimmt, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie eine Drohne betrieben werden darf.

Es gibt sieben C-Klassen von C0 bis C6, die sich nach Gewicht, Geschwindigkeit und technischen Anforderungen unterscheiden:
- C0: unter 250 g, maximale Geschwindigkeit 19 m/s
- C1: unter 900 g, muss Folgeaufprallenergie unter 80 Joule haben
- C2: unter 4 kg, muss ueber Langsamflugmodus verfuegen
- C3: unter 25 kg, maximale Abmessung 3 m
- C4: unter 25 kg, ohne automatische Flugsteuerung
- C5 und C6: fuer den Einsatz in der speziellen Kategorie mit Standardszenarien

Die C-Klassen-Kennzeichnung ist Voraussetzung fuer den Betrieb in den endgueltigen Unterkategorien A1, A2 und A3 der offenen Kategorie nach EU 2019/947. Drohnen ohne C-Klasse (sogenannte Bestandsdrohnen oder Legacy-Drohnen) koennen unter Uebergangsregelungen weiterhin betrieben werden, unterliegen aber strengeren Einschraenkungen hinsichtlich Abstand zu Personen und Einsatzgebiet.

Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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