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Deckungssumme

Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme) ist der vertraglich vereinbarte Hoechstbetrag, bis zu dem ein Versicherer im Schadensfall leistet. Schaeden, die diesen Betrag uebersteigen, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.

Bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die Wahl einer ausreichend hohen Deckungssumme besonders wichtig, da Personenschaeden schnell hohe Summen erreichen koennen. Uebliche Deckungssummen liegen zwischen 500.000 Euro und 50 Millionen Euro. Fuer den gewerblichen Einsatz und insbesondere fuer Auftraege im oeffentlichen Bereich werden haeufig Deckungssummen von mindestens 1,5 Millionen Euro oder hoeher verlangt.

Die EU-Verordnung 2019/947 schreibt in Verbindung mit der EU-Verordnung 785/2004 fuer den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung vor. In Deutschland betraegt die gesetzliche Mindestdeckungssumme fuer Drohnen gemaess Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 920.000 Euro) fuer Personenschaeden.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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