Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme) ist der vertraglich vereinbarte Höchstbetrag, bis zu dem ein Versicherer im Schadensfall leistet. Schäden, die diesen Betrag übersteigen, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.
Bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist die Wahl einer ausreichend hohen Deckungssumme besonders wichtig, da Personenschäden schnell hohe Summen erreichen können. Übliche Deckungssummen liegen zwischen 500.000 Euro und 50 Millionen Euro. Für den gewerblichen Einsatz und insbesondere für Aufträge im öffentlichen Bereich werden häufig Deckungssummen von mindestens 1,5 Millionen Euro oder höher verlangt.
Die EU-Verordnung 2019/947 schreibt in Verbindung mit der EU-Verordnung 785/2004 für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung vor. In Deutschland beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Drohnen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 750.000 Sonderziehungsrechte (ca. 920.000 Euro) für Personenschäden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026