C0 ist die kleinste Drohnenklasse nach der EU-Verordnung 2019/945 (Delegierte Verordnung). Drohnen der Klasse C0 haben ein maximales Startgewicht (MTOM) von unter 250 g und duerfen in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden.
Drohnen der Klasse C0 duerfen ueber unbeteiligte Personen fliegen, jedoch nicht ueber Menschenansammlungen. Ein EU-Kompetenznachweis ist nicht zwingend erforderlich, sofern die Drohne als Spielzeug eingestuft ist. Fuer C0-Drohnen mit Kamera oder Sensor besteht dennoch eine Registrierungspflicht als UAS-Betreiber beim LBA. Die maximale Fluggeschwindigkeit betraegt 19 m/s, und die maximale Flughoehe ueber Grund ist auf 120 m begrenzt. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist auch fuer C0-Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Typische Vertreter dieser Klasse sind die DJI Mini-Serie (Mini 3, Mini 4).
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026