Beteiligte Personen sind alle Personen, die den Flugbetrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges aktiv unterstützen oder dabei assistieren, ohne selbst der Fernpilot zu sein.
Zu den beteiligten Personen zählen beispielsweise Luftraumbeobachter, die den Luftraum visuell überwachen und den Fernpiloten über herannahenden Verkehr informieren, sowie Starthelfer oder Kameraoperatoren. Beteiligte Personen spielen insbesondere bei komplexeren Drohnenoperationen eine wichtige Rolle, da sie den Fernpiloten bei der sicheren Durchführung des Fluges entlasten.
Gemäß der EU-Verordnung 2019/947 muss der UAS-Betreiber sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die mit dem Flugbetrieb verbundenen Risiken informiert sind und ihre Aufgaben kennen. In der Kategorie Specific können beteiligte Personen als Minderungsmaßnahme im Rahmen der Risikobewertung (SORA) eine zentrale Rolle spielen, etwa als Luftraumbeobachter bei BVLOS-Operationen.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026