Der Versicherungsnehmer ist die natuerliche oder juristische Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschliesst. Er ist Vertragspartner des Versicherers und traegt die Pflicht zur Beitragszahlung sowie die im Vertrag festgelegten Obliegenheiten.
Bei der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer in der Regel der UAS-Betreiber (Operator), der beim LBA registriert ist. Der Versicherungsnehmer muss nicht identisch mit dem Fernpiloten sein. Haeufig schliesst ein Unternehmen als Versicherungsnehmer eine Police ab, die auch die eingesetzten Fernpiloten mitversichert. Bei privaten Drohnenpiloten fallen Versicherungsnehmer, Betreiber und Fernpilot meist in einer Person zusammen.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026