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Luftraum G

Der Luftraum G (gesprochen: Golf) ist der unkontrollierte Luftraum, der direkt am Boden beginnt. Er ist der fuer Drohnenpiloten wichtigste Luftraum, da der Betrieb unbemannter Fluggeraete hier grundsaetzlich erlaubt ist.

In Deutschland erstreckt sich der Luftraum G typischerweise bis zu einer Hoehe von 762 Metern (2500 Fuss) ueber Grund, sofern kein kontrollierter Luftraum darueberliegt. In diesem Bereich wird ausschliesslich nach Sichtflugregeln (VFR) geflogen. Es gibt keine Freigabepflicht durch die Flugsicherung, allerdings muessen alle geltenden Luftverkehrsregeln eingehalten werden.

Gemaess der EU-Durchfuehrungsverordnung 2019/947 ist der Drohnenbetrieb in der offenen Kategorie auf maximal 120 Meter ueber Grund begrenzt, unabhaengig davon, wie hoch der Luftraum G reicht. Zusaetzliche Einschraenkungen koennen durch geografische UAS-Gebiete gelten, etwa in der Naehe von Flugplaetzen, Naturschutzgebieten oder militaerischen Bereichen.

Datum der letzten Änderung: 30.04.2026

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