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Folgebeitrag

Der Folgebeitrag bezeichnet die dem Erstbeitrag nachfolgenden Versicherungsprämien, also die Beiträge, die für die einzelnen Versicherungsperioden nach der Erstprämie zu entrichten sind.

Die jeweiligen Zahlungstermine sind im Versicherungsvertrag geregelt. Übliche Zahlungsweisen sind jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Um durchgehend vollen Versicherungsschutz zu erhalten, müssen die Folgebeiträge ebenso wie der Erstbeitrag fristgerecht beglichen werden. Bei verspäteter Zahlung eines Folgebeitrags ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer schriftlich zu mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Wird auch nach Ablauf dieser Frist nicht gezahlt, kann der Versicherer die Leistung bei einem eingetretenen Versicherungsfall verweigern oder den Vertrag kündigen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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