Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Folgebeitrag

Der Folgebeitrag bezeichnet die dem Erstbeitrag nachfolgenden Versicherungspraemien, also die Beitraege, die fuer die einzelnen Versicherungsperioden nach der Erstpraemie zu entrichten sind.

Die jeweiligen Zahlungstermine sind im Versicherungsvertrag geregelt. Uebliche Zahlungsweisen sind jaehrlich, halbjaehrlich, vierteljaehrlich oder monatlich. Um durchgehend vollen Versicherungsschutz zu erhalten, muessen die Folgebeitraege ebenso wie der Erstbeitrag fristgerecht beglichen werden. Bei verspaeteter Zahlung eines Folgebeitrags ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer schriftlich zu mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Wird auch nach Ablauf dieser Frist nicht gezahlt, kann der Versicherer die Leistung bei einem eingetretenen Versicherungsfall verweigern oder den Vertrag kuendigen.

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

Begriffe aus dem Index: F