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Flugverkehrskontrollfreigabe

Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist eine Genehmigung der zustaendigen Flugsicherungsstelle, die fuer den Betrieb von Luftfahrzeugen in kontrollierten Luftraeumen erforderlich ist.

Drohnenpiloten benoetigen eine Flugverkehrskontrollfreigabe, wenn sie ihren Kopter innerhalb einer Kontrollzone (CTR) betreiben moechten, etwa in der Umgebung von Verkehrsflughaefen oder Regionalflughaefen. Die Freigabe wird bei der zustaendigen Flugverkehrskontrollstelle beantragt. Darueber hinaus koennen weitere Regelungen und Anordnungen der jeweiligen Landes- und Ordnungsbehoerden zu beachten sein.

Nach der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 legen die Mitgliedstaaten geografische UAS-Zonen rund um Flughaefen und Flugplaetze fest, in denen der Drohnenbetrieb nur mit entsprechender Freigabe zulaessig ist. In Deutschland erfolgt die Beantragung in der Regel ueber die Deutsche Flugsicherung (DFS) und deren digitale Antragssysteme.

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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