Für den Start von bestimmten Aufstiegsorten (Kontrollzonen) wie z.B. in unmittelbarer Umgebung von internationalen Verkehrsflughäfen, Regionalflughäfen und militärischen Flugplätzen sowie außerhalb von Kontrollzonen bei Flügen in größeren Höhen benötigt man für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme gemäß §21 der Luftverkehrs-Ordnung eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Diese kann bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle beantragt werden. Es sind darüber hinaus gegebenenfalls weitere Regelungen und Anordnungen der jeweils zuständigen Landes- und Ordnungsbehörde zu beachten.
Datum der letzten Änderung: 25.07.2016