Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Flugverkehrskontrollfreigabe

Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist eine Genehmigung der zuständigen Flugsicherungsstelle, die für den Betrieb von Luftfahrzeugen in kontrollierten Lufträumen erforderlich ist.

Drohnenpiloten benötigen eine Flugverkehrskontrollfreigabe, wenn sie ihren Kopter innerhalb einer Kontrollzone (CTR) betreiben möchten, etwa in der Umgebung von Verkehrsflughäfen oder Regionalflughäfen. Die Freigabe wird bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle beantragt. Darüber hinaus können weitere Regelungen und Anordnungen der jeweiligen Landes- und Ordnungsbehörden zu beachten sein.

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 legen die Mitgliedstaaten geografische UAS-Zonen rund um Flughäfen und Flugplätze fest, in denen der Drohnenbetrieb nur mit entsprechender Freigabe zulässig ist. In Deutschland erfolgt die Beantragung in der Regel über die Deutsche Flugsicherung (DFS) und deren digitale Antragssysteme.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

Begriffe aus dem Index: F