Ein Flugmodell ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das ausschliesslich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Es unterscheidet sich damit von einem unbemannten Luftfahrzeugsystem (UAS/Drohne), das fuer gewerbliche oder sonstige nicht-freizeitbezogene Zwecke eingesetzt wird.
In Deutschland gelten Flugmodelle rechtlich als Luftfahrzeuge und unterliegen der Versicherungspflicht. Seit dem 1. Juli 2005 sind Flugmodelle nicht mehr von der Haftpflichtversicherungspflicht fuer Luftfahrzeuge ausgenommen. Wer ohne ausreichenden Versicherungsschutz ein Flugmodell im oeffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Nach der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 werden Flugmodelle grundsaetzlich wie andere UAS behandelt. Eine Besonderheit gilt fuer den Betrieb in Modellflugvereinen und -verbaenden: Hier koennen die Mitgliedstaaten nationale Genehmigungen (sog. Artikel-16-Genehmigungen) erteilen, die vereinfachte Betriebsregeln ermoeglichen. In Deutschland wurde dies ueber die Allgemeinverfuegung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) umgesetzt, sodass der Modellflug in Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach vereinfachten Regeln moeglich ist.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026