Ein Flugmodell ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Es unterscheidet sich damit von einem unbemannten Luftfahrzeugsystem (UAS/Drohne), das für gewerbliche oder sonstige nicht-freizeitbezogene Zwecke eingesetzt wird.
In Deutschland gelten Flugmodelle rechtlich als Luftfahrzeuge und unterliegen der Versicherungspflicht. Seit dem 1. Juli 2005 sind Flugmodelle nicht mehr von der Haftpflichtversicherungspflicht für Luftfahrzeuge ausgenommen. Wer ohne ausreichenden Versicherungsschutz ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 werden Flugmodelle grundsätzlich wie andere UAS behandelt. Eine Besonderheit gilt für den Betrieb in Modellflugvereinen und -verbänden: Hier können die Mitgliedstaaten nationale Genehmigungen (sog. Artikel-16-Genehmigungen) erteilen, die vereinfachte Betriebsregeln ermöglichen. In Deutschland wurde dies über die Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) umgesetzt, sodass der Modellflug in Vereinen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach vereinfachten Regeln möglich ist.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026