Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Der Eigentümer darf gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nach Belieben mit seiner Sache verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
In der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 14). Eine Sache kann gemäß den Vorschriften des BGB übertragen werden, sofern zwischen den Vertragsparteien eine wirksame Einigung über die Übertragung vorliegt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz: Der Eigentümer hat die rechtliche Herrschaft über die Sache, der Besitzer lediglich die tatsächliche Sachherrschaft.
Für Drohnenpiloten ist diese Unterscheidung relevant, da die Versicherungspflicht und Haftung nicht an den Besitz, sondern an den Betrieb des Luftfahrzeugs geknüpft sind. Wer eine Drohne leiht oder mietet, ist Besitzer, aber nicht Eigentümer, und benötigt dennoch eine eigene Haftpflichtversicherung für den Betrieb.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026