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Eigentum

Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Herrschaft einer Person ueber eine Sache. Der Eigentuemer darf gemaess Buergerlichem Gesetzbuch (BGB) nach Belieben mit seiner Sache verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen.

In der Bundesrepublik Deutschland steht das Eigentum unter dem Schutz des Grundgesetzes (Artikel 14). Eine Sache kann gemaess den Vorschriften des BGB uebertragen werden, sofern zwischen den Vertragsparteien eine wirksame Einigung ueber die Uebertragung vorliegt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz: Der Eigentuemer hat die rechtliche Herrschaft ueber die Sache, der Besitzer lediglich die tatsaechliche Sachherrschaft.

Fuer Drohnenpiloten ist diese Unterscheidung relevant, da die Versicherungspflicht und Haftung nicht an den Besitz, sondern an den Betrieb des Luftfahrzeugs geknuepft sind. Wer eine Drohne leiht oder mietet, ist Besitzer, aber nicht Eigentuemer, und benoetigt dennoch eine eigene Haftpflichtversicherung fuer den Betrieb.

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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