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EASA

EASA steht für European Union Aviation Safety Agency (Europäische Agentur für Flugsicherheit). Sie ist die zentrale Behörde der Europäischen Union für die Regulierung und Überwachung der zivilen Luftfahrt, einschließlich des Betriebs unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS).

Die EASA hat ihren Sitz in Köln und beschäftigt über 800 Mitarbeiter aus allen EU-Mitgliedstaaten. Zu ihren Kernaufgaben gehört die Erarbeitung einheitlicher Sicherheitsstandards, die Zertifizierung von Luftfahrzeugen und die Entwicklung von Vorschriften für den europäischen Luftraum. Im Bereich der Drohnenregulierung hat die EASA die maßgeblichen Regeln erarbeitet, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 mündeten.

Seit dem 31.12.2020 gelten die von der EASA entwickelten EU-weiten Drohnenvorschriften verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Die Verordnung (EU) 2019/947 teilt den UAS-Betrieb in drei Kategorien ein: Open, Specific und Certified. Nationale Sonderregelungen, wie die frühere deutsche Drohnenverordnung von 2017, wurden dadurch weitgehend abgelöst.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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