EASA steht fuer European Union Aviation Safety Agency (Europaeische Agentur fuer Flugsicherheit). Sie ist die zentrale Behoerde der Europaeischen Union fuer die Regulierung und Ueberwachung der zivilen Luftfahrt, einschliesslich des Betriebs unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS).
Die EASA hat ihren Sitz in Koeln und beschaeftigt ueber 800 Mitarbeiter aus allen EU-Mitgliedstaaten. Zu ihren Kernaufgaben gehoert die Erarbeitung einheitlicher Sicherheitsstandards, die Zertifizierung von Luftfahrzeugen und die Entwicklung von Vorschriften fuer den europaeischen Luftraum. Im Bereich der Drohnenregulierung hat die EASA die massgeblichen Regeln erarbeitet, die in der Durchfuehrungsverordnung (EU) 2019/947 muendeten.
Seit dem 31.12.2020 gelten die von der EASA entwickelten EU-weiten Drohnenvorschriften verbindlich in allen Mitgliedstaaten. Die Verordnung (EU) 2019/947 teilt den UAS-Betrieb in drei Kategorien ein: Open, Specific und Certified. Nationale Sonderregelungen, wie die fruehere deutsche Drohnenverordnung von 2017, wurden dadurch weitgehend abgeloest.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026