C1 ist eine Drohnenklasse nach der EU-Verordnung 2019/945 fuer Drohnen mit einem maximalen Startgewicht (MTOM) von unter 900 g. Drohnen der Klasse C1 duerfen in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie betrieben werden.
Drohnen der Klasse C1 duerfen ueber unbeteiligte Einzelpersonen fliegen, jedoch nicht ueber Menschenansammlungen. Fuer den Betrieb ist ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. C1-Drohnen muessen ueber ein Remote-Identification-System (Direct Remote ID) und ein Geo-Awareness-System verfuegen. Die maximale Fluggeschwindigkeit betraegt 19 m/s, und bei einem Aufprall darf die uebertragene kinetische Energie 80 Joule nicht ueberschreiten. Zusaetzlich muss die Drohne ueber eine Notfallfunktion (z.B. automatische Landung bei Signalverlust) verfuegen.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026