Die Betriebsbewilligung ist ein oesterreichischer Begriff fuer die behoerdliche Genehmigung zum Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges. Sie wurde frueher bei der Austro Control beantragt.
Vor Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung kannte das oesterreichische Luftfahrtrecht verschiedene Klassen fuer unbemannte Luftfahrzeuge (Spielzeug, Flugmodell, Flugmodell ueber 25 kg), wobei fuer die beiden letztgenannten Klassen eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich war. Das Bewilligungsverfahren umfasste eine Pruefung des Luftfahrzeuges sowie der geplanten Einsatzbedingungen.
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten einschliesslich Oesterreich die EU-Verordnung 2019/947. Die nationale Betriebsbewilligung wurde durch das EU-einheitliche Kategoriensystem (Open, Specific, Certified) abgeloest. Fuer Fluege, die ueber die Regeln der offenen Kategorie hinausgehen, ist nun eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie Specific bei der Austro Control zu beantragen. Das fruehere oesterreichische Klassensystem hat damit seine Gueltigkeit verloren.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026