Die Betriebsbewilligung ist ein österreichischer Begriff für die behördliche Genehmigung zum Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges. Sie wurde früher bei der Austro Control beantragt.
Vor Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung kannte das österreichische Luftfahrtrecht verschiedene Klassen für unbemannte Luftfahrzeuge (Spielzeug, Flugmodell, Flugmodell über 25 kg), wobei für die beiden letztgenannten Klassen eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich war. Das Bewilligungsverfahren umfasste eine Prüfung des Luftfahrzeuges sowie der geplanten Einsatzbedingungen.
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich Österreich die EU-Verordnung 2019/947. Die nationale Betriebsbewilligung wurde durch das EU-einheitliche Kategoriensystem (Open, Specific, Certified) abgelöst. Für Flüge, die über die Regeln der offenen Kategorie hinausgehen, ist nun eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie Specific bei der Austro Control zu beantragen. Das frühere österreichische Klassensystem hat damit seine Gültigkeit verloren.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026