Ueberflugverbote bezeichnen Bereiche, in denen der Betrieb von Drohnen grundsaetzlich untersagt ist. Diese Verbotszonen werden durch nationale Regelungen oder geografische UAS-Zonen nach Art. 15 der EU-Verordnung 2019/947 festgelegt.
In Deutschland gelten Ueberflugverbote unter anderem fuer Kontrollzonen von Flugplaetzen (ohne DFS-Freigabe), Naturschutzgebiete und Nationalparks, Kraftwerke und Industrieanlagen, Einsatzstellen von Polizei und Rettungskraeften, militaerische Bereiche, Justizvollzugsanstalten und Bereiche im Umkreis von Krankenhaeusern. Weitere Einschraenkungen koennen durch die Landesluftfahrtbehoerden festgelegt werden. Verstoesse gegen Ueberflugverbote stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar und koennen mit Bussgeldern bis zu 50.000 EUR oder strafrechtlicher Verfolgung geahndet werden. Die aktuelle Lage von Verbotszonen kann ueber die DFS Droniq-App oder das Geoportal des Bundes eingesehen werden.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026