Überflugverbote

Mit der neuen Drohnenverordnung wurden die bereits bestehenden Flugverbotszonen für Drohnen weiter verschärft. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist zum Beispiel grundsätzlich verboten über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie zum Beispiel der Polizei. Weitere Hinweise zu Flugverbotszonen finden Sie in unserer Rubrik Rechtliches zum Umgang mit Drohnen.

Datum der letzten Änderung: 24.04.2017


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