Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, die für die Risikobeurteilung durch den Versicherer erheblich sind.
Bei der Drohnen-Versicherung betrifft dies insbesondere Angaben zum Drohnentyp, Gewicht, Einsatzzweck (privat/gewerblich), Einsatzgebiet und etwaige Vorschäden. Werden wesentliche Umstände verschwiegen oder falsch angegeben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern (§§ 19-22 VVG). Die Anzeigepflicht gilt nur für Fragen, die der Versicherer im Antrag ausdrücklich stellt.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026