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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, vor Abschluss des Versicherungsvertrages alle ihm bekannten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, die für die Risikobeurteilung durch den Versicherer erheblich sind.

Bei der Drohnen-Versicherung betrifft dies insbesondere Angaben zum Drohnentyp, Gewicht, Einsatzzweck (privat/gewerblich), Einsatzgebiet und etwaige Vorschäden. Werden wesentliche Umstände verschwiegen oder falsch angegeben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder im Schadenfall die Leistung kürzen oder verweigern (§§ 19-22 VVG). Die Anzeigepflicht gilt nur für Fragen, die der Versicherer im Antrag ausdrücklich stellt.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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