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Prämienzahlung

Die Prämienzahlung bezeichnet die Entrichtung des Versicherungsbeitrags durch den Versicherungsnehmer an den Versicherer. Sie ist die vertragliche Gegenleistung für den gewährten Versicherungsschutz der Drohnen-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung.

Die Prämienzahlung erfolgt in der Regel jährlich, kann aber je nach Versicherer auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich vereinbart werden. Bei unterjähriger Zahlungsweise fallen häufig Ratenzuschläge an. Der Erstbeitrag wird mit Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und begründet den Beginn des Versicherungsschutzes. Wird die Prämie nicht fristgerecht gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz nach Mahnung und Fristsetzung zum Ruhen bringen, was im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Risiken führen kann.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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