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Prämienzahlung

Die Praemienzahlung bezeichnet die Entrichtung des Versicherungsbeitrags durch den Versicherungsnehmer an den Versicherer. Sie ist die vertragliche Gegenleistung fuer den gewaehrten Versicherungsschutz der Drohnen-Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung.

Die Praemienzahlung erfolgt in der Regel jaehrlich, kann aber je nach Versicherer auch halbjaehrlich, vierteljaehrlich oder monatlich vereinbart werden. Bei unterjaehliger Zahlungsweise fallen haeufig Ratenzuschlaege an. Der Erstbeitrag wird mit Abschluss des Versicherungsvertrages faellig und begruendet den Beginn des Versicherungsschutzes. Wird die Praemie nicht fristgerecht gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz nach Mahnung und Fristsetzung zum Ruhen bringen, was im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Risiken fuehren kann.

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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