Menschenansammlung

Unter einer Menschansammlung versteht man einen dicht zusammenstehenden Personenkreis mit mehr als 12 Teilnehmern. Der Überflug oder der Betrieb einer Drohne in der Nähe einer Menschansammlung ist nur unter bestimmten Auflagen gestattet – ansonsten verboten!

Aus Sicherheitsgründen ist der Drohnenflug über Menschenansammlungen generell verboten.

Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Drohnenbetrieb in der Kategorie OPEN in die drei Anwendungsbereiche A1, A2 und A3. Die Kategorien definieren, in welchem Abstand der Betrieb einer Drohne zum Menschen am Boden stattfinden darf. In den drei Unterkategorien wird dazu wie folgt differenziert:

In der Unterkategorie A1 (C0 und C1):

In der Unterkategorie A2:

In der Unterkategorie A3:


Begriffe aus dem Index: M