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Jamming

Jamming bezeichnet das absichtliche Stoeren von Funksignalen zwischen einer Drohne und ihrer Fernsteuerung oder ihrem GPS-Empfaenger. Durch das Aussenden gezielter Stoersignale wird die Kommunikation unterbrochen.

Beim Jamming werden Stoersignale auf der gleichen Frequenz wie die Drohnensteuerung ausgesendet, sodass die legitimen Steuerbefehle ueberlagert und unwirksam werden. Je nach Programmierung der Drohne kann dies dazu fuehren, dass das Geraet sofort landet, zum Startpunkt zurueckkehrt (Return-to-Home) oder unkontrolliert abstuerzt. Jamming wird von Sicherheitsbehoerden und dem Militaer zur Drohnenabwehr eingesetzt, ist fuer Privatpersonen in Deutschland und der EU jedoch illegal. Der Einsatz von Stoersendern verstoesst gegen das Telekommunikationsgesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Datum der letzten Änderung: 04.04.2026

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