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Erstbeitrag

Erstbeitrag (auch Erstpraemie) bezeichnet die erste Praemienzahlung, die ein Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Versicherungsvertrags an den Versicherer zu leisten hat. Die Hoehe des Erstbeitrags ist im Versicherungsvertrag geregelt und bezieht sich in der Regel auf den Jahresbeitrag.

Nach Erhalt der Versicherungspolice und der dazugehoerigen Beitragsrechnung muss der Erstbeitrag fristgerecht bezahlt werden, damit das Versicherungsverhaeltnis wirksam zustande kommt. Wird der Erstbeitrag nicht innerhalb der Frist gezahlt, besteht bis zum Zahlungseingang kein Versicherungsschutz. Der Versicherer ist zudem berechtigt, bei verspaeteter Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Faelligkeit vom Vertrag rueckwirkend zurueckzutreten, wodurch das Versicherungsverhaeltnis von Beginn an als aufgeloest gilt.

Wird bei der Antragstellung eine Bankeinzugsermaechtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt und die Lastschrift erfolgreich eingeloest, gilt der Erstbeitrag bereits als gezahlt. Der Erstbeitrag sollte innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Police beglichen werden, um durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Datum der letzten Änderung: 22.04.2026

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