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Erstbeitrag

Erstbeitrag (auch Erstprämie) bezeichnet die erste Prämienzahlung, die ein Versicherungsnehmer nach Abschluss eines Versicherungsvertrags an den Versicherer zu leisten hat. Die Höhe des Erstbeitrags ist im Versicherungsvertrag geregelt und bezieht sich in der Regel auf den Jahresbeitrag.

Nach Erhalt der Versicherungspolice und der dazugehörigen Beitragsrechnung muss der Erstbeitrag fristgerecht bezahlt werden, damit das Versicherungsverhältnis wirksam zustande kommt. Wird der Erstbeitrag nicht innerhalb der Frist gezahlt, besteht bis zum Zahlungseingang kein Versicherungsschutz. Der Versicherer ist zudem berechtigt, bei verspäteter Zahlung innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit vom Vertrag rückwirkend zurückzutreten, wodurch das Versicherungsverhältnis von Beginn an als aufgelöst gilt.

Wird bei der Antragstellung eine Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt und die Lastschrift erfolgreich eingelöst, gilt der Erstbeitrag bereits als gezahlt. Der Erstbeitrag sollte innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Police beglichen werden, um durchgehenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

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