C2 ist eine Drohnenklasse nach der EU-Verordnung 2019/945 fuer Drohnen mit einem maximalen Startgewicht (MTOM) von unter 4 kg. Drohnen der Klasse C2 duerfen in den Unterkategorien A1 (im Langsamflugmodus), A2 und A3 der offenen Kategorie betrieben werden.
In der Unterkategorie A2 darf mit C2-Drohnen in einem horizontalen Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen geflogen werden. Im Langsamflugmodus kann dieser Abstand auf 5 m reduziert werden. Fuer den Betrieb in A2 ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) erforderlich. C2-Drohnen muessen ueber ein Remote-Identification-System, ein Geo-Awareness-System und einen konfigurierbaren Langsamflugmodus verfuegen. Die Drohne muss zudem mit einem Datenblatt geliefert werden, das die zulaessigen Betriebsbedingungen beschreibt.
Datum der letzten Änderung: 04.04.2026