Halter-Haftpflichtversicherung

Versichert ist bei der Halter-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht bei Gebrauch des versicherten Luftfahrzeuges. Sie ist eine Pflichtversicherung. Der Haftpflichtversicherer prüft die Berechtigung der Ansprüche, zahlt bei berechtigtem Anspruch und wehrt bei unberechtigtem Anspruch ab. Gemäß § 33, Absatz 1 der Luftverkehrsgesetzes, Luft VG, haftet der Halter eines Luftfahrzeugs für einen entstehenden Personen- und Sachschaden ohne Rücksicht auf ein Verschulden; dies gilt selbst dann, wenn höhere Gewalt vorliegt.

Datum der letzten Änderung: 28.07.2016


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