Nachtflug

Der Drohnenflug bei Nacht ist genehmigungspflichtig. Hierzu wird eine Aufstiegsgenehmigung benötigt, die bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann.
Drohnen müssen nachts wie Flugzeuge mit blinkenden oder dauerleuchtenden Positions- bzw. Warnlichtern ausgestattet sein. Die gesetzlichen Vorschriften zur Kopterbeleuchtung finden Sie in der EU-Durchführungsverordnung Nr. 923/2012.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


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