Vorvertragliche Anzeigepflicht

Der Antragsteller ist in Bezug auf die Beantragung einer Versicherung und somit auch die einer Drohnen-Versicherung verpflichtet, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen vom Versicherer in der Antragstellung gefragt wird, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. (Beispiel: Hinweis auf eine Vorversicherung, evtl. Vorschäden). Das trifft auch bei schriftlichen Rückfragen seitens des Versicherers für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Vertragsannahme (Übersendung der Versicherungspolice) zu. Unrichtige oder unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.

Datum der letzten Änderung: 28.10.2016


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