BVLOS

Dieses englische Kürzel steht für Beyound visual line of sight und bedeutet: UAS-Betrieb außerhalb der direkten Sichtweite. In dieser Betriebsart hat der Fernpilot keinen ununterbrochenen Sichtkontakt zu seinem Kopter. Aus diesem Grund sind BVLOS-Flüge in der offenen Kategorie auch nicht erlaubt. Wer eine Drohne im BVLOS-Betrieb fliegen möchte, muss eine spezielle Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


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